Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen Shore Point Marketing Günter Franke, Industriestr. 5, 52249 Eschweiler (nachfolgend „Shore Point“) und Auftraggebern über Beratungs-, Analyse- und Betreuungsleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing, insbesondere Sichtbarkeit und Suchanzeigen.
1. Annahme
Mit Auftragserteilung oder schriftlicher Auftragsbestätigung gelten diese AGB als angenommen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Shore Point ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand sind die im Angebot beschriebenen Leistungen (z. B. Kampagnenbetreuung, Sichtbarkeitsanalyse, Texterstellung). Mediabudgets bei Drittanbietern (z. B. Google) sind nicht Bestandteil der Vergütung von Shore Point und werden vom Auftraggeber gesondert getragen.
3. Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt Zugänge, freigabefähige Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig bereit. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Laufende Betreuungen werden monatlich im Voraus berechnet.
5. Geistiges Eigentum
Berichte, Konzepte und von Shore Point erstellte Anzeigentexte darf der Auftraggeber für eigene Werbezwecke nutzen. Eine Weitergabe an Wettbewerber von Shore Point oder Veröffentlichung als eigene Agenturarbeit Dritter bedarf der Zustimmung. Vorlagen und interne Methoden von Shore Point verbleiben beim Anbieter.
6. Haftung
Shore Point haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Shore Point nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Keine Haftung für Platzierungen, Klickpreise oder Umsätze, die von Markt und Drittplattformen abhängen.
7. Laufzeit und Kündigung
Projektleistungen enden mit Abnahme bzw. vereinbarter Übergabe. Monatliche Betreuungen haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit und verlängern sich um jeweils einen Monat, wenn nicht mit Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit zulässig, Aachen. Verbraucher behalten die gesetzlichen Gerichtsstände.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.